(von Ihnen und den Personen, die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören – ggf. mit Vollmachten dieser Personen)
Welche Unterlagen im konkreten Einzelfall für die Antragstellung erforderlich sind, wird bei der persönlichen Vorsprache geprüft werden. Unter dem Themenpunkt "So beantragen Sie Arbeitslosengeld II" können Sie sich bereits vorab informieren. Gerne können Sie dort aufgeführte Unterlagen bereits mitbringen.
Sie beziehen bereits Arbeitslosengeld II und möchten nach Osnabrück ziehen? Bitte beachten Sie dabei folgendes:
Achtung: Wenn Sie ohne eine erforderliche Zustimmung eine Wohnung anmieten, kann es sein, dass das Jobcenter die entstehenden Kosten nicht (vollständig) übernimmt!