Die Antragstellung wird grundsätzlich innerhalb eines persönlichen Beratungsgesprächs empfohlen.
Während des Beratungsgespräches erhalten Sie Informationen über Ihre Ansprüche, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsuchender. Die notwendigen Antragsunterlagen werden ausgehändigt und die erforderlichen Unterlagen angefordert.
Anschließend wird ein Termin vereinbart, an dem Sie mit dem ausgefüllten Antrag und den notwendigen Unterlagen vorsprechen sollen.
Das Beratungsgespräch wird während der Sprechzeiten durch die Mitarbeiter/innen der zuständigen Neuantragsbearbeitung durchgeführt.
Für ein persönliches Beratungsgespräch ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Sie können sich mit uns per Telefon, E-Mail oder über unseren digitalen Zugangskanal in Verbindung setzen.
Hilfreich ist es, wenn wir im Vorfeld schon ein paar Informationen von Ihnen erhalten. Verwenden Sie dafür bitte unser Stammblatt, welches Sie uns gerne über die o.g. Wege vorab zusenden können.
Unsere Kontaktdaten finden Sie nach Auswahl Ihrer Wohnadresse hier.