Notwendig ist ein Umzug, wenn er erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Vor dem Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft sollten Sie auf jeden Fall die Zustimmung des Jobcenters einholen. Melden Sie sich dafür bitte mit einem Mietangebot Ihres künftigen Vermieters, aus dem alle Aufwendungen für die neue Unterkunft hervorgehen, in der Leistungsabteilung. Bitte teilen Sie zusätzlich auch mit, aus welchen Gründen Sie umziehen möchten.
Mietkosten sind für den Bereich der Stadt Osnabrück in der Regel angemessen, wenn Sie folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten: