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Sozialdatenschutz

Damit Sie wissen was bei uns mit Ihren Daten passiert.

Wozu braucht das Jobcenter Ihre Sozialdaten?

Arbeitsuchende erhalten beim Jobcenter Osnabrück verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die Ihren Unterhalt sichern. Diese Grundsicherung wird durch das Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Die über 300 Jobcenter in Deutschland haben die Aufgabe, die Leistungen nach dem SGB II zu gewähren.

Je nach individueller Situation, können die Leistungen unterschiedlich hoch sein. Um Ihre Lebenssituation richtig beurteilen zu können, befragt Sie das Jobcenter Osnabrück zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Unser Ziel ist es, Sie umfassend und bestmöglich zu unterstützen.

Wie werden Ihre Sozialdaten geschützt?

Das Jobcenter Osnabrück gibt Sozialdaten nicht an Dritte weiter, ohne dass eine gesetzliche Grundlage vorliegt oder Sie zuvor eingewilligt haben. Verantwortlich für den sachgerechten Umgang mit Ihren Sozialdaten sind die Jobcenter selbst.

Das Jobcenter Osnabrück schützt Ihre Sozialdaten unter anderem durch:

  • Die datenschutzrechtliche Ausbildung der Beschäftigten. Diese werden im Umgang mit Sozialdaten besonders angewiesen und datenschutzkonform geschult.
  • Darüber hinaus hat das Jobcenter Osnabrück einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Er unterstützt die Geschäftsführung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und steht gleichzeitig den Beschäftigten sowie den Kundinnen und Kunden als Ansprechpartner für Fragen zum Thema Datenschutz zur Verfügung.

Welche Rechte haben Sie?

Die folgenden Informationen dienen der Transparenz, wie das Jobcenter Osnabrück und die Bundesagentur für Arbeit mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgehen.

Der Schutz personenbezogener Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) und des Sozialgesetzbuches (SGB).

Information zur Datenerhebung im Einzelnen:

Gemäß Artikel 13, 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit §§ 82, 82a des 10. Sozialgesetzbuches (SGB X)

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Jobcenter Osnabrück, vertreten durch die Geschäftsführung, Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück.

Für zentrale Verfahren der Informationstechnik, zentrale Vordrucke und für Datenerhebungen, die auf Dienstleistungen der BA beruhen, ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) verantwortlich, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.

2. Datenschutzbeauftragter

Den behördliche Datenschutzbeauftragten des Jobcenters Osnabrück, Herrn Wellmann, erreichen Sie unter der Postanschrift: Jobcenter Osnabrück, Datenschutz, Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück oder unter folgender

E-Mail-Adresse: Jobcenter-osnabrueck.datenschutz@jobcenter-ge.de

3. Verarbeitungszwecke

3.1 Gesetzliche Aufgabenerledigung

Das Jobcenter Osnabrück und die BA verarbeiten personenbezogene Daten, soweit diese erforderlich sind, um die gesetzlichen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zu erledigen.

Sie sind zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für die Ausstellung von Bescheinigungen, Gutscheinen, bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen, bei der Erstellung von Statistiken, zur Qualitätsüberprüfung, zur Durchführung automatisierter Datenabgleiche oder zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch, für die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken der BA verarbeitet.

3.2 Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit verarbeitet personenbezogene Daten, um ihr Online-Angebot zur Verfügung stellen zu können. Das betrifft zum Beispiel die Nutzung der JOBBÖRSE. Informationen dazu finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Die Datenverarbeitung des JOBCENTERS Osnabrück stützt sich insbesondere auf Artikel 6 Abs. 1 lit. c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 67 ff des X. Buches des Sozialgesetzbuches sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt hat.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Jobcenters Osnabrück und der BA können personenbezogene Daten zum Beispiel an folgende Dritte übermittelt werden:

Sozialleistungsträger wie Krankenversicherung und Deutsche Rentenversicherung (DRV), andere Behörden, wie z.B. Finanzämter, Zollbehörden Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei und Staatsanwaltschaft), kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle, Ausländerbehörden Bundeszentralamt für Steuern, Gerichte, Auftragsverarbeiter (z.B. der Scandienstleister, der Ihre Unterlagen für die eAkte einscannt, IT-Dienstleister), nicht-öffentliche Personen oder Dritte, wie z.B. Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-und Bildungsträger, Vertragsärzte, Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung der betroffenen Person), Suchtberatung (nur mit Einwilligung der betroffenen Person), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung der betroffenen Person, Schulen (nur mit Einwilligung der betroffenen Person, bez. dem Erziehungsberechtigten), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales genehmigt hat), etc.

6. Speicherdauer

Maßgeblich für die Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten sind in der Regel kassenrechtliche Vorgaben.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht grundsätzlich eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles.

Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen.

Die Frist von mindestens 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen der BA besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles. Die 5 Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung EU Nr. 1303/2013).

Sind noch Forderungen des Jobcenters offen (Rückforderung/Erstattungsbescheid/Darlehen), werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Wurden der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.

7. Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Kategorien von personenbezogenen Daten werden vom Jobcenter Osnabrück verarbeitet:

a) Stammdaten inklusive Kontaktdaten

Das sind beispielsweise:

Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Sozialversicherungsnummer, Rentennummer, Bankverbindung

b) Daten zur Leistungsgewährung

Das sind beispielsweise:

Einkommens- und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe und -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten.

c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit

Das sind beispielsweise:

Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche) Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmenträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), die Dokumentation der Kundenkontakte sowie von Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.

d) Gesundheitsdaten

Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit oder durch die hiesige Gesundheitsbehörde von Stadt und Landkreis Osnabrück, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit.

e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten

8. Betroffenenrechte

a) Auskunft

Sie haben jederzeit das Recht, vom Jobcenter Osnabrück eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann auf Ihren Antrag hin Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

b) Berichtigung/Vervollständigung

Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter Osnabrück verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

c) Löschung

Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden.

Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen (siehe Punkt 6) maßgebend, wobei hier Rechnungslegungs- oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.

9. Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

10. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Jobcenter beantragt hat oder vom Jobcenter erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet.

Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können.

Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen.

Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen.

Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten.

12. Datenquellen

Das Jobcenter Osnabrück kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben.

Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein.

Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. dem Melderegister, Handelsregister, Grundbuchamt.

13. Automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (das sogenannte Matching). Dabei werden zum Beispiel folgende Kriterien herangezogen:

Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.

Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen die Vermittlungsfachkraft einen entsprechenden Vermittlungsvorschlag aushändigen kann.

Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungsfachkraft.

14. Zweckänderung

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter den Punkten 3 und 7 genannten Aufgaben/Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck und den Vorgaben in Artikel 6 Abs. 4 DSGVO kompatibel ist.