Eine Ausbildung kann auch in Teilzeitform absolviert werden.
Wenn ein berechtigtes Interesse der/des Auszubildenden besteht (z. B. Kinderbetreuung oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger) kann die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb verkürzt werden.
Information und Beratung erhalten Sie bei Ihren persönlichen Ansprechpartnern im Jobcenter, und bei den Ausbildungsberaterinnen und -beratern der Kammern.
IHK Osnabrück
HWK Osnabrück