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Ein Antrag wird mithilfe eines Kugelschreibers ausgefüllt

Antragstellung

Bürgergeld wird nur auf Antrag erbracht. Der Antrag umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Für die abweichend zu erbringenden Leistungen ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich.

Die Leistungen werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag wirkt jedoch grundsätzlich auf den Ersten des Monats zurück.

Beispiel:
Die Antragstellung erfolgt am 28. Mai, der Antrag wirkt auf den 01. Mai zurück, so dass bei Bewilligung Leistungen ab dem 01. Mai zu gewähren sind.

Ausnahme: Leistungen für einmalige Nachzahlungen für Neben- oder Heizkosten können auch noch bis zu drei Monate nach deren Fälligkeit beantragt werden.

Unter diesem Link finden sie einen Rechner, mit dem Sie ungefähr berechnen können, ob Sie vielleicht ergänzend Leistungen des Jobcenters Osnabrück bekommen können.

Ein Mann und eine Frau besprechen einige Unterlagen

Die Antragstellung kann Online oder persönlich erfolgen.
 

Online - Ganz einfach, bequem von zu Hause, schnell und unkompliziert.

Sie möchten Bürgergeld beantragen. Dies können Sie ganz einfach Online erledigen, ohne Wartezeiten und bequem zu Hause am Küchentisch oder vom Sofa.

Ihr Vorteil ist, dass

  1. Ihr Antrag unmittelbar im Jobcenter eingeht und
  2. die Sachbearbeitenden direkt mit Ihnen per Online-Nachricht kommunizieren können, wenn noch Fragen bestehen oder Unterlagen fehlen.
  3. Diese können Sie dann einfach beantworten oder Unterlagen hochladen und schon befinden sich diese in Ihrer Akte und können sofort bearbeitet werden.

Also ein Zeitgewinn für Sie und uns, da wir nicht auf Papierpost warten müssen.


Wie kann die Antragstellung online erfolgen?

Sie müssen sich zunächst im Portal registrieren bzw. anmelden.

Hierfür erhalten Sie von uns eine Benutzerkennung.

Sie können auch ohne Benutzerkennung zunächst formlos online einen Antrag stellen. Um diesen vollständig abzuschließen, ist ein Telefonanruf mit uns notwendig. Entweder rufen Sie uns unter 0541-18177-0 an oder geben Ihre Telefonnummer im Formular an, dann rufen wir Sie zurück.

Nach der Anmeldung im Portal werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und können dem Antrag die notwendigen Unterlagen beifügen/hochladen. (Beachten Sie die entsprechenden Hinweise, die eingeblendet werden.)

Bitte füllen Sie auch die freiwilligen Angaben zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang aus. Dies erleichtert uns die Arbeit und Sie erhalten schneller die Unterstützung, die Sie brauchen. Nach der Antragstellung erhalten Sie von uns eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch über Ihre berufliche Situation.
 

Persönliche Antragstellung

Für ein persönliches Beratungsgespräch ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Während des Beratungsgespräches erhalten Sie Informationen über Ihre Ansprüche, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsuchender. Die notwendigen Antragsunterlagen werden ausgehändigt und die erforderlichen Unterlagen angefordert.

Anschließend wird ein Termin vereinbart, an dem Sie mit dem ausgefüllten Antrag und den notwendigen Unterlagen vorsprechen können.

Das Beratungsgespräch wird während der Sprechzeiten durch die Mitarbeiter/innen der zuständigen Neuantragsbearbeitung durchgeführt. 

Unsere Kontaktdaten finden Sie nach Auswahl Ihrer Wohnadresse hier.

Ihrem Antrag, ob Online oder in Papier, sind Unterlagen beizufügen. Hier finden Sie eine Übersicht der Unterlagen, die je nach Lebenssituation regelmäßig notwendig sind.

Bewilligungszeitraum

Leistungen werden in der Regel für 12 Monate bewilligt. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes erhalten Sie im Regelfall automatisch einen verkürzten Folgeantrag zugesandt.

Eine weitere Bewilligung kann nur nach rechtzeitiger Abgabe des Folgeantrages erfolgen.

Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

Die Bedarfsgemeinschaft wird grundsätzlich von einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vertreten. Leben Sie als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, so gilt der Antrag auch für diese Personen.

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Für weitere Informationen und den Link zur Beantragung klicken Sie hier!