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Einführung des Bürgergeldes

Wichtig: anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein weiterer Bewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro,
für Paare je Partner auf 451 Euro.
Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro,
für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro,
für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und
für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Ebenfalls ab dem 01.01.2023 berücksichtigt das Jobcenter für maximal ein Jahr die vollständige Miete für ihre Wohnung. Nach dieser Zeit übernehmen wir wieder einen „angemessenen Betrag“. Bitte beachten Sie Heizkosten werden immer nur in angemessener Höhe übernommen. Stromkosten werden vom Jobcenter nicht gesondert übernommen, sondern müssen aus den Regelleistungen von Ihnen gezahlt werden.

Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird ihr Vermögen nicht berücksichtigt, wenn es in der Summe 40.000 € für die Leistungsberechtigte Person und 15.000 € für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht überschreitet.

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren macht das Jobcenter Rückforderungen gegen Sie erst ab einer Höhe von 50 € geltend. (Diese Bagatellgrenze betrifft den Gesamtbetrag einer Überzahlung für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.)

Über unser Portal jobcenter.digital können Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld online stellen. Das gilt auch für einen Weiterbewilligungsantrag. Weitere Informationen finden Sie hier.