Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:
Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro,
für Paare je Partner auf 451 Euro.
Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro,
für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro,
für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und
für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.