Kontakt Öffnungszeiten Häufig gestellte Fragen

Häufig

gestellte Fragen

Ich erhalte Arbeitslosengeld I, doch der Bezug läuft aus. Was muss ich tun?

Sie erhalten rechtzeitig vor dem Auslaufen Ihres Arbeitslosengeldes I ein Schreiben der Arbeitsagentur mit dem Hinweis, dass Sie Bürgergeld beantragen können.

Was muss ich zur Antragstellung beim Jobcenter mitbringen?

Sie sollten folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausweise (Personalausweis oder Pass und ggf. Aufenthaltstitel) von allen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen,
  • Nachweise über vorhandenes Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder sowie die
  • Nachweise zu Ihren Unterkunftskosten

Warum muss ich meine Kinder bei der Antragstellung angeben?

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Diese Leistungen erhalten alle Personen, die mit dem oder der Antragsteller/-in in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören sowohl der Partner, als auch die Kinder (unter 25 Jahren), wenn sie mit dem oder der Leistungsberechtigten in einem Haushalt leben (das heißt in der Regel die Familie).

Hat ein Antrag für mich als ausländischer Staatsangehöriger Konsequenzen für meinen Aufenthaltstitel?

Bitte wenden Sie sich in dieser Frage an die Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück.

Was ist ein Bescheid und wie ist er aufgebaut?

In einem Bescheid teilen wir Ihnen mit, wie hoch die finanzielle Leistung ist, die Sie und gegebenenfalls Ihre Familie erhalten, und wie lange sie gewährt wird.

Auf den ersten Seiten des Bescheides erhalten Sie einen Überblick über die bewilligten Leistungen, den Zeitraum und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Aus dem Berechnungsbogen (Anlage) können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und inwiefern Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden.
Sollten Fragen zu Ihrem Bescheid offen bleiben, können Sie sich gerne an Ihre Sachbearbeiterin/ Ihren Sachbearbeiter im Leistungsteam wenden.
Der Bescheid geht Ihnen per Post zu.

Wie lange dauert es, bis ich das erste Geld bekomme?

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig abgegeben haben, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet. Die Leistungen werden monatlich im Voraus grundsätzlich bargeldlos erbracht, das heißt Sie erhalten Ihr Geld jeweils am 1. eines Monats auf Ihr Konto überwiesen.

Unser Ziel ist es, dass Sie noch am Tag Ihrer Antragstellung Ihre berufliche Situation mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler besprechen können.

Was passiert, wenn ich kein Konto habe?

Mittlerweile hat fast jeder einen Anspruch auf ein Basiskonto. Das gilt zum Beispiel auch für Menschen ohne Wohnsitz oder für anerkannte Geflüchtete.

Wo liegen die Höchstbeträge für die Miete einer Wohnung?

Weiterführende Infos zum Thema Unterkunft und Heizung finden Sie im Bereich "Leistungen zum Lebensunterhalt".

Was heißt Mehrbedarf und wer kann ihn erhalten?

Bestimmten Personengruppen wird ein Mehrbedarf zugestanden, der nicht durch die so genannte Regelleistung abgedeckt ist. Diese Leistungen können in Form von Pauschalbeträgen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden – beispielsweise für:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende, abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder,
  • behinderte Menschen, die bereits bestimmte Förderungen erhalten,
  • Menschen, die eine spezielle Ernährung brauchen.

Obergrenze

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für mehrere Mehrbedarfe, darf die Summe der Leistungen für die Mehrbedarfe den Regelbedarf zum Lebensunterhalt nicht überschreiten.

Auszubildende und Studierende, die nach der Vorschrift des § 7 Absatz 5 Sozialgesetzbuch II von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeschlossen sind, können trotzdem Leistungen für Mehrbedarfe erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Sinne des Gesetzes hilfebedürftig sind. Das trifft zum Beispiel auf alleinerziehende Studierende zu.

Sofern Ihr Warmwasser nicht über Ihre Heizungsanlage aufbereitet wird und diese Kosten deshalb nicht im Rahmen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden, können Sie hierfür ebenfalls einen Mehrbedarf erhalten.

Sie gehören zu einer der o.g. Gruppe? Dann sprechen Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Leistungsteam gerne an.

Ich bin schwanger und habe nur ein geringes Einkommen. Wovon zahle ich meine Mehrausgaben während der Schwangerschaft und die Sachen für das Baby?

Werdende Mütter, die Bürgergeld beziehen, erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen so genannten Mehrbedarf von 17 Prozent der maßgeblichen Regelleistung. Außerdem können Sie einen Zuschuss für eine Baby-Grundausstattung bekommen. Zusätzlich gibt es eine Beihilfe für Schwangerschaftsbekleidung.

Auch wenn Sie kein Bürgergeld beziehen, aber ein geringes Einkommen haben, können Sie diese Leistungen erhalten. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Kann ich Leistungen für den Schulbedarf (Stifte, Hefte etc.) für mein schulpflichtiges Kind beim Jobcenter erhalten?

Ja. Das Jobcenter zahlt sogenannte Leistungen zum Schulbedarf in Höhe von jährlich 150,00 Euro, aufgeteilt auf zwei Termine:

Ohne Antrag

Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von 14 Jahren erhalten die Leistung grundsätzlich automatisch, d.h. ohne Antragstellung.

Schulbescheinigung

Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 24 Jahren: Bitte legen Sie eine Schulbescheinigung vor, diese erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule.

  • 116,00 € zum 01. August (Schuljahresbeginn)
  • 58,00 € zum 01. Februar (Beginn des 2. Schulhalbjahres).
     

Gibt es weitere Leistungen für meine Kinder? Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket, und wer kann Sie erhalten?

Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen.

  • Schulbedarf: Pauschale in Höhe von 174 Euro (116 Euro im August/ 58 Euro im Februar).
  • Lernförderung: Kosten für Nachhilfeunterricht (Bescheinigung der Schule erforderlich).
  • Mittagessen: Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertageseinrichtung.
  • Ausflüge: Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung.
  • Schülerbeförderung
  • Soziale und kulturelle Teilhabe: Monatlich 15 Euro zum Beispiel für die Mitgliedschaft im Sportverein, in der Musikschule sowie für andere Freizeitaktivitäten und die hierfür erforderlichen Aufwendungen. Diese Leistung kann nur erhalten, wer noch keine 18 Jahre alt ist.

Wie viel meines Erwerbseinkommens darf ich behalten? Wieviel darf ich „dazuverdienen“?

Grundsätzlich ist jeder Bezieher von Bürgergeld verpflichtet im Rahmen seiner Möglichkeiten durch den Einsatz seiner Arbeitskraft seinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Anders als beim Arbeitslosengeld I gibt es keine „Hinzuverdienstgrenzen“. Es gilt: Je höher Ihr Verdienst aus einem Arbeitsverhältnis ist, desto höher ist der Freibetrag. Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei. Der Verdienst zwischen 100 und 1.000 Euro bleibt um 20 % anrechnungsfrei, zwischen 1.000 und 1.200 Euro (1.500 bei Personen mit Kindern) bleiben weitere 10 % anrechnungsfrei.

Beispiel:
Wenn Sie zum Beispiel einen Mini-Job mit einem Verdienst von 450 Euro annehmen, bleiben hiervon 170 Euro anrechnungsfrei. Das heißt, Sie hätten monatlich 170 Euro mehr zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie jede Arbeitsaufnahme dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Erfolgt dies nicht bzw. nicht rechtzeitig müssen Sie neben der Rückforderung der Leistungen damit rechnen das ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Was geschieht, wenn ich bei der Betriebs- oder Heizkostenabrechnung Geld gut geschrieben bekomme?

Bitte legen Sie in jedem Fall Ihre Betriebskostenabrechnung dem Jobcenter vor. Falls Sie Heiz- oder Betriebskosten erstattet bekommen, wird dieser Betrag im Monat nach der Rückzahlung mit den Kosten der Unterkunft verrechnet.

Was geschieht, wenn ich Betriebskosten nachzahlen muss?

Bitte legen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung dem Jobcenter vor. Falls Sie Heiz- oder Betriebskosten nachzahlen müssen, können die Kosten unter Umständen vom Jobcenter übernommen werden.

Muss ich eine Steuererstattung beim Jobcenter angeben?

Ja. Bitte legen Sie den Lohnsteuer-/Einkommenssteuerbescheid beim Jobcenter vor, sobald Sie ihn erhalten haben. Bestimmte Einnahmen, die Sie während des laufenden Leistungsbezuges erhalten, werden grundsätzlich auf Ihr Bürgergeld angerechnet. Die Details sind kompliziert. Sprechen Sie daher bitte am besten mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter.

Ich habe ein wenig Geld gespart. Kann ich trotzdem Bürgergeld beantragen oder muss ich zuvor alles aufbrauchen?

Jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller hat das Recht auf ein gewisses „Schonvermögen“, das sie/er behalten kann. Ebenso hat jedes weitere Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft einen solchen „Grundfreibetrag“. Hinzu kommt eine besondere Regelung für Freibeträge, die der Altersvorsorge dienen.

Der reguläre Grundfreibetrag beträgt 150 Euro pro Lebensjahr zuzüglich eines so genannten „Anschaffungsfreibetrages“ in Höhe von 750 Euro. Erhöhte Freibeträge gelten bei Vermögen, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen (z.B. Riester-Rente) oder bei denen eine Verwendung vor Eintritt des Ruhestandes vertraglich ausgeschlossen ist.
Zum Vermögen zählen alle Güter einer Person, die in Geld messbar sind. Details klären Sie bitte mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter.

  • Sparverträge,
  • Lebensversicherungen,
  • Aktien,
  • Grundstücke,
  • Bargeld,
  • ein Giro-Konto usw.

Ich beziehe Bürgergeld. In meiner Familie leben Kinder, wird das Kindergeld angerechnet?

Grundsätzlich wird jede Art von Einkommen bei der Berechnung von Bürgergeld berücksichtigt. Dazu gehört auch das Kindergeld. Nach dem Sozialgesetzbuch II wird das Kindergeld als Einkommen beim jeweiligen Kind angerechnet werden. Das kann man im Bescheid erkennen.

Ich bin erwerbstätig, aber beziehe nur ein geringes Erwerbseinkommen, welches für den Lebensunterhalt nicht reicht. Kann ich ergänzend Bürgergeld beim Jobcenter beziehen?

Für einen Anspruch auf Bürgergeld brauchen Sie nicht arbeitslos zu sein. Wenn Sie mit Ihrem Einkommen den Bedarf Ihrer Familie nicht decken können, erhalten Sie ergänzend zu Ihrem Lohn oder Gehalt Bürgergeld.

Hier finden Sie einen Rechner mit dem Sie überschlägig ermitteln können, ob Sie ggf. einen ergänzenden Anspruch auf Bürgergeld haben.

Ich erhalte nur sehr wenig Arbeitslosengeld I. Kann ich ergänzend Bürgergeld vom Jobcenter bekommen?

Wer seinen Bedarf mit Hilfe des Arbeitslosengeldes I nicht decken kann, hat für sich und seine Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld (sog. „Aufstocker“). Für die Vermittlung in Arbeit ist für den Fall einer Aufstockung die Agentur für Arbeit zuständig. Näheres zur Antragsstellung erfahren Sie hier.

Muss ich die Leistungen zurückzahlen?

Grundsätzlich werden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als „Beihilfe“ gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Leistungen sind zurückzuzahlen, wenn Ansprüche rückwirkend ganz oder teilweise entfallen oder Leistungen als Darlehen gewährt werden.

Wo finde ich meinen Ansprechpartner? Wer ist für mich zuständig?

Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner können Sie über den Straßenfinder ermitteln.

Wer zahlt die Rundfunk – Gebühren? Wie kann ich mich befreien lassen?

Sie können sich bei einem Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) von den Rundfunkbeiträgen befreien lassen. Das Antragsformular können Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und anschließend ausdrucken.

Fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antrag den Nachweis über den Bezug von Bürgergeld bei. Diesen Nachweis erhalten Sie automatisch mit dem Bewilligungsbescheid des Jobcenters. Wichtig: Bitte unterschreiben Sie unbedingt den Antrag. Ohne Unterschrift ist er nicht gültig. Senden Sie den Antrag und den erforderlichen Nachweis in einem frankierten Briefumschlag an: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft / eine Einstandsgemeinschaft?

Eine eheähnliche Gemeinschaft oder Einstandsgemeinschaft liegt vor, wenn eine Person mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der Lebensumstände der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird gesetzlich vermutet, wenn Personen

Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden Einstandsgemeinschaften verheirateten oder verpartnerten Personen gleichgestellt.

  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen der anderen zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?

Im Antrag auf Bürgergeld müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren Personen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Bekomme ich Geld, wenn ich als unter 25-jähriger noch bei meinen Eltern lebe?

Personen unter 25 Jahren bilden eine Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern. Somit wäre bei der Prüfung eines Leistungsanspruches auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.

Darf ich mir als unter 25-jähriger eine eigene Wohnung anmieten?

Der Gesetzgeber sieht die Übernahme von Mietkosten bei Personen unter 25 Jahren grundsätzlich nur in Fällen vor, in denen das Jobcenter der Anmietung einer eigenen Wohnung zugestimmt hat. Eine solche Zustimmung würde erteilt, wenn ein Zusammenleben im elterlichen Haushalt aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht möglich ist oder die Anmietung einer eigenen Wohnung wegen der Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.