Mit der Einführung des Teilhabechancengesetzes zum 01. Januar 2019 sollen langzeitarbeitslosen Hilfebedürftigen des SGBII neue Perspektiven auf dem allgemeinen bzw. sozialen Arbeitsmarkt eröffnet und mittel- bzw. langfristig der Weg in eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt geebnet werden.
Ziel ist es, neue Beschäftigungschancen für (besonders) arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose zu schaffen und ihnen durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung die soziale Teilhabe nachhaltig zu ermöglichen.