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Corona und Arbeit

Stand: 07.04.2022

Sozialschutz-Pakete der Bundesregierung

Das Sozialschutz-Paket erleichtert den Zugang zu Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld / Hartz 4) für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2022 wie folgt:

  • Das Vermögen wird für die Dauer von 6 Monaten nicht auf Ihre Grundsicherungsleistungen angerechnet. Es sei denn, das Vermögen des Haushaltsvorstandes ist höher als 60.000 Euro plus 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
  • Die Ausgaben für Wohnungskosten (Miete und Heizung) werden in voller Höhe bewilligt.
  • Weitere Vermögensfreibeträge für Vermögen der Altersvorsorge

Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Grundsicherung in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/corona

Corona-Hilfe für (Solo-)Selbständige und Freiberufler

Durch die Corona-Pandemie sehen sich viele Selbständige und Freiberufler vor die Frage gestellt, wie sie wegbrechende Einnahmen kompensieren können.
Hierfür gibt es vier Möglichkeiten:

Corona-Hilfe für Unternehmen

  • Soforthilfe durch das Land Niedersachsen
  • Steuern: Erleichterungen und Erstattungen
  • KfW-Corona-Hilfe

WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück
Telefon 0541 331 400
https://www.wfo.de/corona

Corona-Hilfe für Kulturschaffende

WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück
Telefon 0541 331 400
https://www.wfo.de/corona

https://musikland-niedersachsen.de/guides-service/faq/

Deutsch gratis lernen!

Unser Video zeigt Ihnen alle Möglichkeiten, online und kostenfrei von zuhause aus Deutsch zu lernen.

Wenn Sie das Video abspielen, werden Daten an YouTube übertragen.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Beratungsangebote der Kammern

Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim:
Hotlines auf der Website der IHK

Handwerkskammer (HWK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: Telefon 0541 6929-0
www.hwk-osnabrueck.de/

Kurzarbeitergeld (KUG)

Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Bitte beachten Sie:
Sollte Ihr Kurzarbeitergeld für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreichen, bestehen für Sie weitere Möglichkeiten:

  • eine Nebenbeschäftigung in einem sog. systemrelevanten Bereich, z.B. in der Landwirtschaft, Ernährung, Lebensmittellogistik, im Handel oder im Gesundheitswesen aufzunehmen. Ihr erzieltes Arbeitsentgelt der Nebenbeschäftigung bleibt während des Kurzarbeit bis zur Höhe Ihres bisherigen Netto-Entgeltes anrechnungsfrei!
    Link zu google for jobs
  • Wohngeld beantragen. Link zum Wohngeldrechner
  • Notfall-KiZ beantragen. Haben Sie Kinder, kommt eventuell ergänzend der Notfall-Kinderzuschlag in Frage. Auch hier wurden die Zugangsvoraussetzungen vorübergehend erleichtert.  Weitere Informationen sowie einen Online-Antrag finden Sie hier Familienkasse
  • einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALGII) stellen