Stand: 07.04.2022
Das Sozialschutz-Paket erleichtert den Zugang zu Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld / Hartz 4) für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2022 wie folgt:
Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Grundsicherung in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/corona
Durch die Corona-Pandemie sehen sich viele Selbständige und Freiberufler vor die Frage gestellt, wie sie wegbrechende Einnahmen kompensieren können.
Hierfür gibt es vier Möglichkeiten:
WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück
0541 331 400
https://www.wfo.de/corona
WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück
0541 331 400
https://www.wfo.de/corona
Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim:
Hotlines auf der Website der IHK
Handwerkskammer (HWK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim:
www.hwk-osnabrueck.de/
Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Bitte beachten Sie:
Sollte Ihr Kurzarbeitergeld für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreichen, bestehen für Sie weitere Möglichkeiten: