Schlichtungsverfahren
Durch die Einführung des Bürgergeldgesetzes wurde ein Verfahren zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung des Kooperationsplans ins Leben gerufen. Ziel dieses Verfahrens ist eine einvernehmliche Lösung zwischen den Kunden und den Integrationsfachkräften. Die Schlichtungsperson ist unabhängig und neutral und leitet das Verfahren. Eine Einigung wird innerhalb von vier Wochen angestrebt, andernfalls endet das Verfahren nach Ablauf der Frist. Kosten werden keine erhoben und Fahrtkosten können erstattet werden. Weitere Details sind in der Schlichtungsordnung unten zu finden. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Schiedsstelle.