Das Jobcenter Osnabrück hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: Die Stadt Osnabrück und die Agentur für Arbeit Osnabrück. Die Trägerversammlung ist mit dem Aufsichtsrat des Jobcenters vergleichbar und setzt sich aus jeweils vier Vertretern der beiden Träger zusammen.
Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den jeweiligen Träger in das Gremium entsandt. Vorsitzender der Trägerversammlung ist derzeit Frau Heike Pape, Vorstand der Stadt Osnabrück.
Die Trägerversammlung bestimmt die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.
Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:
- die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, den Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
- Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
- die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
- die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters
Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.