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Beauftragte für Chancengleichheit

am Arbeitsmarkt

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützt und berät

  • erwerbsfähige Leistungsberechtigte und alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen

in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familien und Beruf bei beiden Geschlechtern.