- Sie benötigen für die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes aktuelle Kenntnisse?
- Ihnen fehlt die nötige Berufspraxis?
- Sie möchten oder müssen sich beruflich umorientieren?
- Wir fördern die berufliche Qualifizierung in zertifizierten Bildungsmaßnahmen.
- In kurzen betrieblichen Maßnahmen (Praktika) können Sie dem Arbeitgeber Ihre Fähigkeiten zeigen.
Eine Ausbildung kann auch in Teilzeitform absolviert werden.
Wenn ein berechtigtes Interesse der/des Auszubildenden besteht (z. B. Kinderbetreuung oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger) kann die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb verkürzt werden.
Information und Beratung erhalten Sie bei Ihren persönlichen Ansprechpartnern im Jobcenter, und bei den Ausbildungsberaterinnen und -beratern der Kammern.
IHK Osnabrück
HWK Osnabrück
Zum Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann finanzielle Unterstützung erforderlich sein.
Individuell vereinbarte Förderungen können u.a. sein:
- Bewerbungskosten
- Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
- Kosten für erforderliche Arbeitskleidung
- Umzugskosten, wenn der Umzug wegen Arbeitsaufnahme erforderlich ist