Eine Unterstützung bei den Umzugskosten nach Osnabrück kann nur durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen Träger erfolgen. Für die Übernahme einer Mietkaution bzw. von Genossenschaftsanteilen ist die Zusicherung des Jobcenter Osnabrück erforderlich. Diese muss vor Abschluss des Mietvertrages beantragt werden.
Außerdem sollen Sie entsprechend der gesetzlichen Regelung vor Abschluss eines Mietvertrages eine Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft vom Jobcenter Osnabrück einholen.
Um die Zusicherung zu beantragen reichen Sie uns bitte ein Mietangebot für die neue Wohnung und eine Begründung für den Umzug ein. Für das Mietangebot nutzen sie bitte dieses Formular, welches Sie vom Vermieter ausfüllen lassen.
Sofern Sie für die neue Wohnung in Osnabrück eine Erstausstattung für Möbel benötigen, sollten Sie diese bei Ihrem bis zum Umzug zuständigen Jobcenter beantragen, damit Sie zum Umzugszeitpunkt die Wohnung auch einrichten können.