Eine Unterstützung bei den Umzugskosten nach Osnabrück kann nur durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen Träger erfolgen. Für die Übernahme einer Mietkaution bzw. von Genossenschaftsanteilen ist die Zusicherung des Jobcenter Osnabrück erforderlich. Diese muss vor Abschluss des Mietvertrages beantragt werden.
Außerdem sollen Sie entsprechend der gesetzlichen Regelung vor Abschluss eines Mietvertrages eine Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft vom Jobcenter Osnabrück einholen.
Sofern Sie für die neue Wohnung in Osnabrück eine Erstausstattung für Möbel benötigen, sollten Sie diese bei Ihrem bis zum Umzug zuständigen Jobcenter beantragen, damit Sie zum Umzugszeitpunkt die Wohnung auch einrichten können.