Das Bürgergeld nach dem SGB II setzt sich aus dem Regelbedarf, etwaigen Mehrbedarfen und dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zusammen. Hinzu können einmalige Leistungen kommen.
Die Leistungen werden monatlich im Voraus gezahlt. Wenn Sie über ein Konto verfügen, erhalten Sie die Leistungen per Überweisung. Haben Sie kein eigenes Konto und wollen das Geld nicht auf ein fremdes Konto überweisen lassen, sind die Leistungen per Zahlungsanweisung zur Verrechnung anzuweisen. Das verursacht aber Kosten, welche in der Regel von Ihnen zu tragen sind.