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Sechs bunte Holzwürfel in verschiedenen Farben liegen auf einem Holztisch

Leistungen

im Überblick

Das Bürgergeld nach dem SGB II setzt sich aus dem Regelbedarf, etwaigen Mehrbedarfen und dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zusammen. Hinzu können einmalige Leistungen kommen.

Die Leistungen werden monatlich im Voraus gezahlt. Wenn Sie über ein Konto verfügen, erhalten Sie die Leistungen per Überweisung. Haben Sie kein eigenes Konto und wollen das Geld nicht auf ein fremdes Konto überweisen lassen, sind die Leistungen per Zahlungsanweisung zur Verrechnung anzuweisen. Das verursacht aber Kosten, welche in der Regel von Ihnen zu tragen sind.

Regelbedarf

Der Regelbedarf umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie/Strom (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile) sowie sämtliche persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Regelbedarfe:

Alleinstehende / Haushaltsvorstand563 €
Volljährige Partner506 €
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren451 €
Kinder von 14 Jahren bis 17 Jahren471 €
Kinder von 6 bis 13 Jahren390 €
Kinder unter 6 Jahren357 €

Mehrbedarf

Die Gewährung von Mehrbedarfen trägt dem Gedanken Rechnung, dass bei bestimmten Gruppen von Hilfebedürftigen und in besonderen Bedarfssituationen von vornherein feststeht, dass der in dem Regebedarf pauschalierte Bedarf den besonderen Verhältnissen nicht gerecht wird. Der Mehrbedarf wird daher zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.

Ein Mehrbedarf wird anerkannt bei

  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung,
  • Behinderung und gleichzeitigem Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX,
  • kostenaufwändigerer Ernährung,
  • unabweisbarem, laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf und
  • dezentraler Warmwassererzeugung.

Sozialversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Personen in der Zeit, für die sie Bürgergeld als Erwerbsfähige beziehen, versicherungspflichtig. Die Zeit des Bezugs von Bürgergeld wird vom Rentenversicherungsträger als Anrechnungszeit berücksichtigt. Sofern keine Versicherungspflicht besteht (z.B. bei Selbständigen) und Sie privat oder freiwillig gesetzlich versichert sein sollten, können Sie Zuschüsse zu Ihren Versicherungsbeiträgen erhalten.

Unterkünfte sind neben Mietwohnungen und Eigentumswohnungen oder Eigenheimen insbesondere auch Not- oder Obdachlosenunterkünfte. Die Bedarfe für Ihre Unterkunft und Heizung werden im Stadtgebiet Osnabrück innerhalb bestimmter Angemessenheitsgrenzen berücksichtigt.

Einmalige Leistungen

Erstausstattungen für die Wohnung oder für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sind nicht vom Regelbedarf umfasst und werden daher gesondert erbracht.

Diese Leistungen werden nur erbracht, soweit es sich um Erstausstattungen handelt. Die Erstausstattung für die Wohnung kann bei Anmietung der ersten Wohnung oder auch nach Entlassung aus der Haft gewährt werden.

Bei Schwangerschaft gibt es eine Beihilfe für Umstandskleidung und bei der Geburt des Kindes eine Beihilfe für die Erstausstattung (Babybekleidung, Baby-Bett, Kinderwagen, etc.). Auch Leistungen zur Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten werden gesondert erbracht.

Einfach, anonym, werbefrei!

Mit dem folgenden Bürgergeld- Rechner der Caritas können Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld direkt online berechnen.
(Rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie ausschließlich über unsere Leistungsabteilung.)