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Ein Antrag wird mithilfe eines Kugelschreibers ausgefüllt

Antragstellung

Bürgergeld wird nur auf Antrag erbracht. Der Antrag umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Für die abweichend zu erbringenden Leistungen ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich.

Die Leistungen werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag wirkt jedoch grundsätzlich auf den Ersten des Monats zurück.

Beispiel:
Die Antragstellung erfolgt am 28. Mai, der Antrag wirkt auf den 01. Mai zurück, so dass bei Bewilligung Leistungen ab dem 01. Mai zu gewähren sind.

Ausnahme: Leistungen für einmalige Nachzahlungen für Neben- oder Heizkosten können auch noch bis zu drei Monate nach deren Fälligkeit beantragt werden.

Unter diesem Link finden sie einen Rechner, mit dem Sie ungefähr berechnen können, ob Sie vielleicht ergänzend Leistungen des Jobcenters Osnabrück bekommen können.

Ein Mann und eine Frau besprechen einige Unterlagen

Antragstellung

Wenn sich bei Ihnen finanzielle Schwierigkeiten und/oder Notlagen abzeichnen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Die Bearbeitung eines Bürgergeldantrages benötigt etwas Zeit. Sie können uns unterstützen, wenn Sie uns die notwendigen Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung stellen.

Unter diesem Link  https://www.caritasnet.de/alg2/rechner/ finden Sie einen Rechner, mit dem Sie ermitteln können, ob Sie ggf. einen Anspruch auf Bürgergeld haben könnten.

Eventuell kommt für Sie aber auch Wohngeld anstatt Bürgergeld als finanzielle Unterstützung in Betracht. Auf der Internetseite der Stadt Osnabrück finden Sie hier https://service.osnabrueck.de/wohngeldrechner einen Wohngeldrechner, mit dem Sie einen Anspruch auf Wohngeld ermitteln können. 

 

Wie kann ich den Bürgergeldantrag stellen?

1. Online - Ganz einfach, bequem und unkompliziert von zu Hause

Sie möchten Bürgergeld beantragen. Dies können Sie ganz einfach Online erledigen, ohne Wartezeiten und bequem zu Hause am Küchentisch oder vom Sofa.

Ihr Vorteil ist, dass

  • Ihr Antrag unmittelbar im Jobcenter eingeht und
  • die Sachbearbeitenden mit Ihnen per Online-Nachricht kommunizieren können, wenn noch Fragen bestehen oder Unterlagen fehlen.

Diese können Sie dann einfach beantworten oder Unterlagen hochladen und schon befinden sich diese in Ihrer Akte .

Also ein Zeitgewinn für Sie und uns, da wir nicht auf Papierpost warten müssen.

Wie kann die Antragstellung online erfolgen?

Gehen Sie auf die Seite https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld und folgen Sie den dortigen Hinweisen.

Wichtig ist, dass Sie in dem Antrag Ihre Telefonnummer angeben, damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie den Antrag auch vollständig einreichen können.

Sie werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und können die notwendigen Unterlagen beifügen/hochladen. (Beachten Sie die entsprechenden Hinweise, die eingeblendet werden.)

Nach der Antragstellung erhalten Sie von uns eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch über Ihre berufliche Situation.

 

2. Persönliche Antragstellung

Um klären zu können, ob Sie dem Grunde nach Bürgergeld erhalten können, ist ein vorheriges Beratungsgespräch zu empfehlen. Nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit unseren Mitarbeitenden der Neuantragsteams auf. Hier finden Sie nach Eingabe Ihrer Adresse die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Mitarbeitenden. Bitte beachten Sie die Telefon-Servicezeiten Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr.

Während des Beratungsgespräches erhalten Sie Informationen über mögliche Ansprüche, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsuchende und Antworten auf Ihre Fragen zum Bürgergeld.

Die notwendigen Antragsunterlagen werden Ihnen auf Wunsch zugesandt und es wird geklärt, welche Unterlagen Sie uns schicken müssen. Bei Bedarf wird ein persönlicher Termin zur Antragstellung vereinbart.

Ihrem Antrag, ob Online oder in Papier, sind zwingend einige Unterlagen beizufügen. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Unterlagen je nach Lebenssituation regelmäßig notwendig sind.

Bewilligungszeitraum

Leistungen werden in der Regel für 12 Monate bewilligt. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes erhalten Sie im Regelfall automatisch einen verkürzten Folgeantrag zugesandt.

Eine weitere Bewilligung kann nur nach rechtzeitiger Abgabe des Folgeantrages erfolgen.

Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

Die Bedarfsgemeinschaft wird grundsätzlich von einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vertreten. Leben Sie als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, so gilt der Antrag auch für diese Personen.

Auf der Internetseite Jobcenter | Handbook Germany finden sich ab sofort mehrsprachige Informationen zum Bürgergeld. Wenn Sie an das Ende der Seite gehen, kann zwischen mehreren Sprachen ausgewählt werden, in den die Fragen und Antworten zum Bürgergeld angezeigt werden. Das Angebot wird laufend erweitert.

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Für weitere Informationen und den Link zur Beantragung klicken Sie hier!