Viele Bürgerinnen und Bürger geraten durch die extrem gestiegenen Preise insbesondere für Gas in finanzielle Not und können die Rechnungen der Energieversorger zum Teil nicht mehr bezahlen.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie vielleicht einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter Osnabrück haben, auch als Ergänzung zu Lohn, Gehalt oder sonstigem Einkommen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Unter diesem Link finden sie einen Rechner, mit dem Sie ungefähr berechnen können, ob Sie vielleicht ergänzend Leistungen des Jobcenters Osnabrück bekommen können. Rufen Sie uns gerne an und lassen Sie sich von uns beraten. Nähere Informationen zur Antragstellung und Kontaktdaten finden Sie hier.
Auch wenn Sie nur aufgrund einer einmaligen Zahlungsverpflichtung, z.B. einer fälligen Heiz- oder Nebenkostenabrechnung, in eine finanzielle Not geraten, könnte ggf. ein kurzzeitiger Leistungsanspruch bestehen. Auch in diesem Fall nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wichtig: Der Antrag muss spätestens innerhalb des Monats in dem die Nachzahlung für Heizkosten fällig ist, gestellt werden. Ein formloser Antrag (auch telefonisch oder per Mail) ist zur Fristwahrung zunächst ausreichend.
Abrechnungen für Haushaltsstrom können leider nicht berücksichtigt werden.