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Bildung und

Teilhabe

Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe werden mit Ausnahme der Leistungen für Schulbedarfe durch den Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement der Stadt Osnabrück bearbeitet.

Die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erreichen Sie im Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück. Legen Sie dort bei Antragstellung unbedingt eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides des Jobcenters bei.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind mit Ausnahme des Schulbedarfes zusätzlich besonders zu beantragen.

Zuschuss zum Mittagessen in Kita, Schule und Hort

Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn die Schule oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten und Ihre Kinder dieses wahrnehmen.

Schulbedarf

Damit Ihre bedürftigen Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird Ihnen als Familie zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt.

Zu Beginn des Schuljahres am 1. August des Jahres 116,00 Euro und zum 1. Februar des Jahres 58,00 Euro - insgesamt 174,00 Euro.

Schülerbeförderung

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden die tatsächlichen Aufwendungen erstattet.

Lernförderung

Ihre bedürftigen Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Kultur, Sport, Mitmachen

Ihre bedürftigen Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ein Budget in Höhe von bis zu 15 Euro bereitgestellt, das zum Beispiel für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule eingesetzt werden kann.

Ausflüge

Die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge in Kitas und Schulen werden finanziert.